Rechtsprechung
VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1372 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichteinhaltung der Abstandsflächen durch eine Grenzbebauung; Abweichung von einer bauordnungsrechtlichen Anforderung
- rewis.io
Abweichungsbescheid für eine Grenzgarage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayBO Art. 6 Abs. 9 S. 2; BayBO Art. 63 Abs. 1
Nichteinhaltung der Abstandsflächen durch eine Grenzbebauung; Abweichung von einer bauordnungsrechtlichen Anforderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371
Berufung, vereinfachtes Verfahren, Baugenehmigung, Abweichung, Abstandsfläche, …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1372
Den Gegenstand dieses Rechtsstreits (zur parallelen Klage gegen die Baugenehmigung vom 28.5.2014 für dasselbe Vorhaben vgl. den Beschluss im Verfahren 15 B 15.1371 vom heutigen Tag) bildete die Nachbarklage gegen einen Ergänzungsbescheid des Beklagten vom 11. September 2014.Die der Baugenehmigung vom 28. Mai 2014 fehlende Rechtmäßigkeit - dazu ausführlich im Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 15 B 15.1371 - konnte auch durch den Ergänzungsbescheid vom 11. September 2014 nicht hergestellt werden.
- VGH Bayern, 09.02.2015 - 15 ZB 12.1152
Nachbarklage; Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen; Verletzung …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1372
Soll von einer bauordnungsrechtlichen Anforderung abgewichen werden, müssen regelmäßig rechtlich erhebliche, vorhaben- oder grundstücksbezogene Umstände vorliegen, die dieses Vorhaben als einen atypischen Fall erscheinen lassen und dadurch eine Abweichung rechtfertigen können (…st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 15.9.2015 - 2 CS 15.1792 - juris Rn. 4;… B.v. 21.7.2015 - 22 ZB 14.2340 - juris Rn. 24 bis 26; B.v.9.2.2015 - 15 ZB 12.1152 - juris Rn. 16;… vgl. ferner König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2014, Rn. 865 mit zahlreichen Beispielen in Fn. 443). - VGH Bayern, 21.07.2015 - 22 ZB 14.2340
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1372
Soll von einer bauordnungsrechtlichen Anforderung abgewichen werden, müssen regelmäßig rechtlich erhebliche, vorhaben- oder grundstücksbezogene Umstände vorliegen, die dieses Vorhaben als einen atypischen Fall erscheinen lassen und dadurch eine Abweichung rechtfertigen können (…st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 15.9.2015 - 2 CS 15.1792 - juris Rn. 4; B.v. 21.7.2015 - 22 ZB 14.2340 - juris Rn. 24 bis 26;… B.v.9.2.2015 - 15 ZB 12.1152 - juris Rn. 16;… vgl. ferner König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2014, Rn. 865 mit zahlreichen Beispielen in Fn. 443). - VGH Bayern, 15.09.2015 - 2 CS 15.1792
Beschwerde; Abweichung; Abstandsflächen; Vierspänner-Haus (Quattro-Haus); …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1372
Soll von einer bauordnungsrechtlichen Anforderung abgewichen werden, müssen regelmäßig rechtlich erhebliche, vorhaben- oder grundstücksbezogene Umstände vorliegen, die dieses Vorhaben als einen atypischen Fall erscheinen lassen und dadurch eine Abweichung rechtfertigen können (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 15.9.2015 - 2 CS 15.1792 - juris Rn. 4;… B.v. 21.7.2015 - 22 ZB 14.2340 - juris Rn. 24 bis 26;… B.v.9.2.2015 - 15 ZB 12.1152 - juris Rn. 16;… vgl. ferner König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2014, Rn. 865 mit zahlreichen Beispielen in Fn. 443). - VG München, 24.02.2014 - M 8 K 13.922
Nachbarklage gegen Grenzgarage, die im Dachgeschoss einen "Abstellspeicher" …
Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1372
Nachdem die Genehmigung vom 28. Mai 2014 für die im Obergeschoss der Bestandsgarage befindlichen Fläche die Qualität eines - im Übrigen nur vom Hauptgebäude aus zugänglichen - Wohnraums festgestellt hat, ist damit die Privilegierung dieses Gebäudeteils als zulässige Grenzgarage entfallen (VG München, U.v. 24.2.2014 - M 8 K 13.922 - juris Rn. 21 m. zahlr. w. N.).
- VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371
Berufung, vereinfachtes Verfahren, Baugenehmigung, Abweichung, Abstandsfläche, …
Den Gegenstand dieses Rechtstreits (zur parallelen Klage gegen einen nachfolgenden Ergänzungsbescheid vom 11.9.2014 für dasselbe Vorhaben vgl. den Beschluss im Verfahren 15 B 15.1372 vom heutigen Tag) bildete die Nachbarklage gegen eine im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilte Bauerlaubnis des Beklagten vom 28. Mai 2014 für den Wohnhausan- und -umbau eines auf dem westlich an das Klägergrundstück angrenzenden Baugrundstück stehenden Gebäudes (Gesamtlänge des ursprünglichen Bestandes: 22, 74 m).Wie eingangs erwähnt, wurde dieser Bescheid Gegenstand eines eigenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und Urteils (RO 7 K 14.1553, vgl. dazu den unter dem Aktenzeichen 15 B 15.1372 ergangenen Beschluss von heutigen Tag).
- VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 18.1443
Versagung der Baugenehmigung für Einfamilienhaus wegen fehlenden Einfügens …
Ungeachtet der Klärung dieser streitigen Frage fehlt es hier schon an einer atypischen Grundstückssituation (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris, B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1372 - juris). - VG München, 24.07.2019 - M 9 K 18.5334
Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche
Vorliegend fehlt es an der tatbestandlichen Voraussetzung einer atypischen Grundstückssituation - festgemacht an der Formulierung "Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen" (…vgl. nur Simon/Busse, BayBO, Stand: 132. EL Dezember 2018, BayBO Art. 63 Rn. 18ff.; aus der Rechtsprechung: BayVGH, Endurteil v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris; B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1372 - juris; B.v. 20.9.2011 - 2 CS 11.1849 - juris; VG München, B.v. 18.7.2011 - M 9 SN 11.2628 - EA). - VG Ansbach, 09.01.2020 - AN 9 S 19.01230
Nachbarschützendes Abstandsflächengebot
Vorliegend fehlt es aber an der tatbestandlichen Voraussetzung einer atypischen Grundstückssituation (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris, B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1372 - juris). - VG Ansbach, 10.02.2021 - AN 9 K 19.01231
Grenzbebauung und Abstandsflächenrecht
Vorliegend fehlt es aber an der tatbestandlichen Voraussetzung einer atypischen Grundstückssituation (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris, B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1372 - juris).